Verstärkte Kontrollen an den Karnevalstagen

Das Land Nordrhein-Westfalen sieht für die Karnevalstage "Brauchtumszonen" mit erhöhten Auflagen und Schutzmaßnahmen wie 2G+ vor.

Düsseldorf – Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird diese verschärften Auflagen von Karnevalsdonnerstag (24. Februar, 8 Uhr) bis Dienstag (1. März, 5 Uhr) in der Altstadt mittels entsprechender Allgemeinverfügung umsetzen und mit Hilfe der Polizei Düsseldorf kontrollieren. Das Gebiet wird analog der Glasverbotszone sein, die zwischen Schulstraße und Ratinger Straße sowie zwischen Rathausufer und Heinrich-Heine-Allee liegt. Am Karnevalssonntag gehört dazu zusätzlich auch die Königsallee. Das haben Christian Zaum, Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt Düsseldorf, und Dietmar Henning, Leitender Polizeidirektor der Polizei Düsseldorf, in einer gemeinsamen Pressekonferenz nochmals herausgestellt.

In dem Gebiet gilt dann, wie vom Land NRW vorgesehen, für alle Jecken 2G+. Das heißt, es dürfen sich dort nur genesene und geimpfte Jecke mit aktuellem, negativem Test sowie geboosterte Jecke aufhalten. In den Kneipen in diesem Gebiet gilt nach der Landesverordnung sogar ein verschärftes 2G+, bei dem auch Geboosterte einen aktuellen, negativen Test benötigen.

In dem gesamten Gebiet wird es – ebenfalls gemäß der Landesregelungen – in den Straßen und Gassen keine Veranstaltungen, gezielte Außenbeschallung, Außengastronomie auf Terrassen oder an Bierwagen sowie Bühnen oder sonstige Veranstaltungen oder Darbietungen geben. Der Rathaussturm an Altweiber und das Kö-Treiben am Karnevalssonntag wurden bereits im Vorfeld abgesagt. Der Rosenmontagszug wurde vom Comitee Düsseldorfer Carneval auf den 29. Mai verschoben.

Zusätzlich gilt in dem Gebiet, wie schon in den letzten 12 Jahren, insbesondere am Donnerstag (Altweiber) ein Glasverbot, das an Altweiber mittels besetzter Sperren kontrolliert wird. Auf beide Regelungen (2G+ und Glasverbot) weisen entsprechende Schilder hin.

Nicht immunisierte Jecken haben zur „Brauchtumszone“ und den Kneipen keinen Zutritt. Zudem gelten die weiteren Regelungen der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung. Bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der „Brauchtumszone“ droht ein saftiges Bußgeld. Ein aktueller Bußgeldkatalog wird vom Land erarbeitet.

Für den Zutritt zu den Gaststätten sind die jeweiligen Gastronomen zuständig. Dort erfolgt die Prüfung, ob alle Voraussetzungen für den Einlass in die Kneipe gegeben sind. Stadt und Polizei werden insbesondere im öffentlichen Straßenraum stichprobenartig kontrollieren, ob die Zugangsvoraussetzungen gegeben sind. Der Gastronomie wurden die Regelungen im Rahmen einer Videokonferenz der DEHOGA seitens der Stadt erläutert. Darüber hinaus erhalten Wirte und Händler seit dem Wochenende eine Ordnungsverfügung, wonach der Außerhausverkauf von Getränken in Glasbehältnissen innerhalb der Glasverbotszone nicht zulässig ist.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Angesichts der Omikron-Welle und der hohen Belastung der Normalstationen in den Krankenhäusern schließe ich mich ausdrücklich dem Appell von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an, auf große Feiern zu verzichten und danke dem Comitee Düsseldorfer Carneval und seinen Mitgliedsvereinen, die hohes Verantwortungsbewusstsein gezeigt und ihre Veranstaltungen abgesagt haben. Tatsächlich geht es bei den vom Land vorgesehenen Brauchtumszonen nicht darum, Straßenkarneval zu ermöglichen, sondern Zusammentreffen von Närrinnen und Narren stärker zu reglementieren.“

Polizeipräsident Norbert Wesseler: „Die Düsseldorfer Polizei hat sich auf die Karnevalstage intensiv vorbereitet. Ein mögliches hohes Aufkommen von Besucherinnen und Besuchern, trotz bestehender Einschränkungen, machen eine starke Präsenz im öffentlichen Raum erforderlich. Unterstützt wird die Polizei der Landeshauptstadt durch Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizei.“

Der Schwerpunkt des Einsatzgeschehens, trotz starker Beschränkungen, wird in der Altstadt und am Rheinufer liegen, am Karnevalssonntag auch auf der Königsallee. Aufgrund der verschärften Regelungen werden dort umfangreiche Kontrollen erforderlich sein. Die Düsseldorfer Polizei wird die Maßnahmen an die aktuell geltenden Regeln und Schutzbestimmungen anpassen und eng mit der Ordnungsbehörde zusammenarbeiten.

Es gilt an den Karnevalstagen, wie schon zu „Vor-Corona-Zeiten“, eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber Straftätern und gewalttätigen oder gewaltbereiten Besuchern. Nur so können die Sicherheit in der Stadt gewährleistet und Straftaten verhindert werden. Die Polizei wird konsequent einschreiten und unfriedliche Besucher, falls erforderlich, frühzeitig in Gewahrsam nehmen.

Der Leitende Polizeidirektor Dietmar Henning: „Auch wenn das Motto der Session 2021/2022 ‚Wir feiern das Leben‘ heißt, appelliert die Polizei Düsseldorf an alle, besonnen und vernünftig zu handeln. Durch eine wahrnehmbare starke Präsenz wollen wir zu friedlichen und sicheren Karnevalstagen beitragen.“

Rechts- und Ordnungsdezernent Christian Zaum: „Wir werden die Einhaltung der 2G+-Regel für die Jecken, auch mit Unterstützung der Polizei, stichprobenartig kontrollieren und gegen Verstöße konsequent vorgehen. Jecke, die die 2G+-Regel in der Beschränkungszone missachten, droht ein saftiges Bußgeld.“

Auch gegen das sogenannte „wilde Urinieren“ wird konsequent vorgegangen, zumal es zusätzliche Toilettenwagen in der Altstadt geben wird. Hier liegt das Bußgeld bei durchschnittlich 100 Euro.

Hans-Jürgen Tüllmann, Geschäftsführer Comitee Düsseldorfer Carneval: „Als CC haben wir uns bewusst schon früh entschieden, unsere eigenen Veranstaltungen abzusagen und dies auch unseren Mitgliedsvereinen zu empfehlen. Dass Land und Stadt nun entsprechende Vorkehrungen treffen, den Straßenkarneval zu beschränken, ist daher richtig. Wir freuen uns alle miteinander lieber auf unseren nachgeholten ‚Zoch‘, der am 29. Mai 2022 stattfinden wird – hoffentlich bei Sonnenschein und niedrigen Inzidenzzahlen.“

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