Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den Bundesrichter Jens Rommel als neuen Generalbundesanwalt vorgeschlagen. Rommel solle die Nachfolge von Peter Frank antreten, der Ende Dezember zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurde, wie das Bundesjustizministerium am Freitag mitteilte. Der 51-jährige Rommel ist seit 2020 Richter am Bundesgerichtshof, seine Ernennung zum Generalbundesanwalt bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
„Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist eines der wichtigsten Ämter, die es in unserem Rechtsstaat gibt“, erklärte Buschmann, der den Vorschlag nun dem Kabinett vorlegen wird. „Gerade jetzt kommt ihm eine besondere Bedeutung zu. Islamisten, Rechts- und Linksterroristen haben unserer freiheitlichen Ordnung den Kampf angesagt. Mitten in Europa wurden brutale Kriegsverbrechen begangen, die nicht ungesühnt bleiben dürfen.“
Es sei deshalb wichtig, das Amt des Generalbundesanwalts zügig wiederzubesetzen, erklärte der Justizminister. Rommel habe dem Rechtsstaat in vielen wichtigen Funktionen gedient, er vereine „persönliche Integrität, fachliche Kompetenz, Einsatzbereitschaft, Führungsstärke sowie Leidenschaft für unseren Rechtsstaat und unsere freiheitliche Ordnung“. Er werde „einen exzellenten Generalbundesanwalt“ abgeben.
Rommel arbeitete am Bundesgerichtshof im vierten Strafsenat. Er war zudem knapp vier Jahre lang stellvertretender Ermittlungsrichter an dem Gericht. Zwischen 2015 und 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg.
Der Jurist hat an den Universitäten Augsburg, Lund, Würzburg und Lyon Rechtswissenschaften studiert. Nach den in Bayern abgelegten juristischen Staatsprüfungen trat er 2003 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Er arbeitete dort als Richter, Staatsanwalt, im Landesjustizministerium sowie an der Vertretung Baden-Württembergs in Brüssel. Von 2007 bis 2010 war Rommel als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Bundesanwaltschaft tätig.
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