Wegen Kriegsverbrechen hat die Bundesanwaltschaft zwei Syrer angeklagt, die Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gewesen sein sollen. Beiden wirft die Karlsruher Behörde nach Angaben vom Freitag Geiselnahme mit Todesfolge vor, einem von ihnen – Asmael K. – außerdem Mord und die Tötung von nach dem humanitären Völkerrecht geschützten Menschen. K. und der andere Angeschuldigte Mohammad A. waren im März in Essen und Wiesbaden festgenommen worden.
A. soll 2012 in Syrien eine Kampfgruppe mit bis zu 50 Mitgliedern gegründet und sich damit nach einigen Monaten den sogenannten Ahfad-al-Rasul-Brigaden (AR) angeschlossen haben, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Spätestens Ende 2013 sei er zum IS übergelaufen. Die AR habe bis Anfang 2014 bestanden. Sie habe das syrische Regime stürzen wollen und Bombenanschläge verübt.
Mohammad A. soll 2013 einen Anschlag auf ein Gebäude der syrischen Sicherheitskräfte geplant und befehligt haben. Beim IS habe er dann 200 Kämpfer befehligt. Mit seiner Kampfeinheit habe er zwei IS-Gegner verschleppt, die in eine IS-Haftanstalt gekommen und später zusammen mit zehn anderen Gefangenen exekutiert worden seien.
Asmael K. soll sich den Vorwürfen zufolge 2013 dem IS als Kämpfer angeschlossen haben. Er habe sich an der Festnahme eines Opfers beteiligt, erklärte die Bundesanwaltschaft. Außerdem habe er die zwölf Gefangenen am Hinrichtungsort bewacht und auf mindestens einen Menschen geschossen.
Über die Zulassung der Anklagen und die Eröffnung der Hauptverfahren entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. K. und A. sitzen weiter in Untersuchungshaft.
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