Zahl der Bezieher von Regelleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz gestiegen

Rund 480.300 Menschen haben Ende des vergangenen Jahres Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen.

Rund 480.300 Menschen haben Ende des vergangenen Jahres Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte, waren das rund 21 Prozent oder etwa 84.000 Menschen mehr als am Ende des Vorjahres 2021. Die meisten Leistungsberechtigten kamen demnach aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und der Ukraine. Knapp ein Drittel war minderjährig.

Zu den Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zählen zum einen Grundleistungen zur Deckung des persönlichen notwendigen Bedarfs sowie andererseits sogenannte Leistungen in besonderen Fällen. Sie werden laut Bundesamt an Menschen gezahlt, die sich seit 18 Monaten ohne eine wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Dauer ihres Aufenthalts nicht „rechtsmissbräuchlich“ beeinflussten, etwa durch die Vernichtung von Ausweispapieren oder durch Angabe einer falschen Identität.

Geflüchtete aus der Ukraine mit gültiger Aufenthaltserlaubnis oder einem vorläufigen Aufenthaltsrecht erhalten demnach spätestens ab 31. August 2022 Bürgergeld und keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies gilt allerdings nicht für neu angekommene Menschen aus der Ukraine bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Ende 2022 erhielten deshalb 40.000 Menschen aus der Ukraine Regelleistungen laut Asylbewerberleistungsgesetz.
© AFP

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