Düsseldorf – Im Beisein der Opferschutzbeauftragten KHKin Anja Brückmann, der Vorständin der frauenberatungsstelle düsseldorf e.V. Almut Lomer und den Mitarbeiterinnen Sophie Lessing, Eva Inderfurth und Luzia Kleene, unterzeichnete sie die gemeinsame Kooperationsvereinbarung.
Vor über 20 Jahre wurde ein Meilenstein zur Bekämpfung Häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht und neben dem Motto – Wer schlägt der geht – wurden weitere pro-aktive Hilfen für Opfer Häuslicher Gewalt gesetzlich festgelegt.
Seit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes und des § 34a Polizeigesetz NRW (PolG NRW) kann die Polizei bei Einsätzen Häuslicher Gewalt Gewalttäter:innen für bis zu 10 Tagen der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot anordnen. Hier in Düsseldorf vermittelt die Polizei die Betroffenen seither an die frauenberatungsstelle düsseldorf e.V. – seit 2012 an die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt der Frauenberatungsstelle. Von zu Beginn 69 Meldungen pro Jahr sind es mittlerweile durchschnittlich 400 Meldungen, die die Polizei pro-aktiv vermittelt. Die Betroffenen erhalten (auch an Wochenenden und Feiertagen) binnen 24 Stunden Beratung und Unterstützung.
Die nun gelungene Unterzeichnung der wegweisenden Kooperationsvereinbarung zwischen der Düsseldorfer Polizei und der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen polizeilicher Gefahrenabwehr und der psychosozialen Unterstützung von Opfern Häuslicher Gewalt.
Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung bekräftigt die frauenberatungsstelle düsseldorf e.V. den Wunsch nach einer Fortsetzung dieser Kooperation und dem gemeinsamen Ziel, Opfern Häuslicher Gewalt schützend und unterstützend zur Seite zu stehen.