Am Dienstag ab 09.00 Uhr verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in fünf Fällen über den Ersatz von Reparaturkosten nach Verkehrsunfällen. Kernfrage ist, wer das Risiko trägt, wenn der Unfallverursacher die Rechnung der Werkstatt für überhöht hält – etwa weil ein Teil der Arbeiten nicht notwendig gewesen sei. In zwei Fällen klagte die jeweilige Autowerkstatt, in den anderen Fällen klagten die Geschädigten. (Az. VI ZR 38/22 u.a.)
Unter anderem geht es um einen in Rechnung gestellten Arbeitsplatzwechsel fürs Lackieren, für den die Versicherung nicht aufkommen will. Sie argumentiert, dass kein Wechsel notwendig gewesen sei, weil die Werkstatt selbst über eine Lackiererei verfüge. In einem anderen Fall berechnete die Werkstatt Kosten für eine Corona-Desinfektion.
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