Bundesrat bremst Gesetz zu Krankenhaus-Transparenz aus – Lauterbach verärgert

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante Einrichtung eines öffentlichen Transparenzregisters zur Qualität der Krankenhäuser in Deutschland ausgebremst.

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante Einrichtung eines öffentlichen Transparenzregisters zur Krankenhaus-Qualität in Deutschland ausgebremst. Die Länderkammer verwies den Entwurf am Freitag zur weiteren Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Die Bundesländer kritisierten unter anderem bürokratische Mehrbelastungen und einen übermäßigen Eingriff des Bundes in Landeskompetenzen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kritisierte den Schritt: Die Verzögerung sei „eine schlechte Nachricht für Patienten“.

Das geplante Register soll Patientinnen und Patienten dabei helfen, durch unabhängige Informationen über die Behandlungsqualität das geeignetste Krankenhaus zu finden. Lauterbach rief die Länder zu einem raschen Vermittlungsverfahren auf. Bei dem Gesetz gehe es darum, „dass Menschen erfahren können, in welcher Klinik sie besonders gut behandelt werden“, sagte er. Die Transparenz über die Qualitätsmerkmale einzelner Kliniken sei „auch ethisch geboten“.

Der Minister führte zudem ein finanzielles Argument an die Adresse der Länder an: Die geplanten sechs Milliarden Euro an zusätzlichen Bundeshilfen für die Krankenhäuser seien an die Verabschiedung des Gesetzes gebunden, weswegen das Verfahren „zügig“ abgeschlossen werden müsse – „ansonsten befürchte ich ein sonst vermeidbares Krankenhaussterben.“

Der Gesetzentwurf des Bundes ist nicht zustimmungspflichtig; sein Verweis an den Vermittlungsausschuss verzögert aber das Inkrafttreten. Die bayrische Staatsregierung hatte bereits angekündigt, dass sie eine Verfassungsklage erwägt, sollte das Gesetz ohne weitreichende Änderungen in Kraft treten.

Das geplante Transparenzverzeichnis soll die Menschen über verfügbare Leistungen und die Qualität der einzelnen Krankenhäuser in Deutschland informieren. Nach Plänen der Bundesregierung soll das Verzeichnis ab 1. April 2024 online gehen. Das Gesetz verpflichtet Krankenhäuser dazu, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte an eine zentrale Auswertungsstelle zu übermitteln.

Neben Koalitionsvertretern kritisierten auch die Gesetzlichen Krankenkassen den Bundesratsbeschluss. Es sei „außerordentlich bedauerlich und wohl kaum im Interesse der Patientinnen und Patienten, dass der Bundesrat hier das Signal auf Stopp statt auf Weiterfahrt gestellt hat“, sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.

Das Krankenhaustransparenzgesetz ist eines von mehreren Gesetzen, mit denen Minister Lauterbach das Krankenhaussystem grundlegend reformieren will. Kernstück der Krankenhausreform ist ein neues Vergütungssystem, das die Kliniken von dem ökonomischen Druck befreien soll, immer mehr Patienten zu behandeln. Am Donnerstag war ein Gespräch von Lauterbach mit den Gesundheitsministerium der Länder über dieses Thema ohne Einigung zu Ende gegangen. Mitte Januar wollen die Minister einen neuen Anlauf unternehmen.
© AFP

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