Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Missbrauchsskandal im Erzbistum Köln sind Journalisten mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Entscheidung gab das Gericht am Freitag in Karlsruhe bekannt. Das Oberlandesgericht Köln hatte die Journalisten angewiesen, über eine Zeugenbefragung nicht zu berichten, von der die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden war. Das Bundesverfassungsgericht sah die Pressefreiheit hier nicht verletzt. (Az. 1 BvR 2036/23)
Der Zeuge war im Rahmen eines Verfahrens befragt worden, in dem es um die Berichterstattung über die angebliche Beförderung eines Geistlichen trotz Missbrauchsvorwürfen ging. Der Geistliche wandte sich mit einer Unterlassungsklage gegen Medienberichte über ihn. In einem kirchenrechtlichen Verfahren wurde er zwischenzeitlich freigesprochen, wie das Verfassungsgericht nun mitteilte.
In dem zivilrechtlichen Verfahren wegen der Unterlassungsklage vor dem Oberlandesgericht sollte der Zeuge unter anderem dazu befragt werden, ob es während der Tätigkeit des Klägers zu Saunabesuchen oder dem Vorspielen von Pornos im Zusammenhang mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen gekommen sei. Das Oberlandesgericht schloss die Öffentlichkeit aus, weil der Schutz des Zeugen, die Wahrung seiner Anonymität und seines persönlichen Lebensbereichs, das Interesse an der Berichterstattung überwiege.
Das Medienunternehmen und die betroffenen Journalisten sahen die Pressefreiheit verletzt und wandten sich an das Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte ihre Verfassungsbeschwerde aber nun für unzulässig, weil das Oberlandesgericht keine verfassungsrechtlich relevanten Fehler gemacht habe.
© AFP