Etwa vier Jahre nach der versuchten Vergewaltigung und der Ermordung eines 28-Jährigen in Hamburg ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig geworden. Der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte die Entscheidung des Hamburger Landgerichts nach BGH-Angaben aus Karlsruhe vom Mittwoch in einem von dem Verurteilten angestrengten Revisionsverfahren. Es nahm nur eine Korrektur im Urteilstenor vor, das Urteil selbst blieb bestehen.
Hintergrund ist die Ermordung eines in Hamburg lebenden 28-jährigen Manns aus Brasilien. Das Hamburger Landgericht sah es in seinem Urteil vom April als erwiesen an, dass der zu diesem Zeitpunkt 48-jährige Beschuldigte das Opfer nach einem gemeinsamen Partybesuch mit nach Hause genommen und unter Drogen gesetzt hatte, um den Mann sexuell zu missbrauchen. Als der 28-Jährige sich trotzdem wehrte und schrie, erstickte er diesen mit einem Bettbezug.
Die Leiche des Getöteten versteckte der Beschuldigte anschließend mehrere Monate lang in seiner Wohnung in einem Hochhaus im Stadtteil St. Pauli, während Angehörige und Polizei intensiv nach dem vermissten Opfer suchten. Erst nach einem Zeugenhinweis wurde der Täter 2020 als möglicher Kontakt des Verschwundenen identifiziert und dessen Leiche in der Wohnung gefunden.
Das Hamburger Landgericht musste sich zweimal mit dem Kriminalfall befassen. Es verurteilte den Beschuldigten bereits 2021 wegen der Ermordung des 28-Jährigen sowie einer früheren Vergewaltigung eines anderen Manns zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Das Urteil wegen des Mordes hob der BGH aber auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Diese verurteilte den Angeklagten dann im April dieses Jahres nach wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung.
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