Mutmaßlicher Rechtsextremist wegen versuchten Mordes in Hamburg vor Gericht

Ein mutmaßlicher Rechtsextremist muss sich wegen versuchten Mordes vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Der 49-Jährige soll in Tötungsabsicht mit einem Gewehr durch die geschlossene Wohnungstür seiner Nachbarin geschossen haben.

Ein mutmaßlicher Rechtsextremist muss sich seit Dienstag wegen eines versuchten Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Die Anklage wirft dem 49-Jährigen vor, in Tötungsabsicht mit einem Gewehr durch die Wohnungstür einer Nachbarin geschossen zu haben. Der Schuss durchschlug die Tür und eine Kommode, bevor er in einer Wand steckenblieb. Die Nachbarin befand sich zu dem Zeitpunkt in der Wohnung, blieb aber unverletzt.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft handelte der Beschuldigte dabei „aus rechtsradikaler und fremdenfeindlicher Gesinnung“. Die Tat ereignete sich im Mai in einem Mehrfamilienhaus im Hamburger Stadtteil Niendorf.

Früheren Medienberichten zufolge handelte es sich bei der Nachbarin um eine in Deutschland geborene Frau pakistanischer Abstammung, die sich zur Tatzeit mit ihrer Schwiegermutter in ihrer Wohnung aufhielt. In der Wohnung des Verdächtigen fanden Polizisten demnach unter anderem ein Bild von NS-Führer Adolf Hitler sowie Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen wie der SS.

In seiner Wohnung lagerte der Beschuldigte laut Anklage neben dem bei der Tat benutzten Repetiergewehr eine Schrotflinte und 20 Patronen. Da er keine Erlaubnis dafür besaß, muss er sich zusätzlich auch wegen Verstößen gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten. Für das Verfahren wurden Verhandlungstermine bis zum 26. Januar angesetzt.,Zum Prozessauftakt räumte der Beschuldigte den Schuss durch die geschlossene Wohnungstür seiner Nachbarin nach Angaben eines Gerichtssprechers ein, bestritt aber eine Tötungsabsicht. Er sei stark alkoholisiert gewesen und zum fraglichen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Wohnung leer gewesen sei.

Er habe den Bewohnern mit dem Schuss einen Schrecken einjagen wollen, hieß es in der von der Verteidigung verlesenen Einlassung des Manns weiter. Es sei aus deren Wohnung in der Vergangenheit wiederholt zu ruhestörendem Lärm gekommen. Von seiner Tat distanziere er sich und entschuldige sich dafür.,Sich selbst bezeichnete der Angeklagte in der Einlassung demnach ferner als „ehemaligen Neonazi“, der die entsprechende ideologische Einstellung aber inzwischen hinter sich gelassen habe. Zwar habe er mit Bekannten in einer Chatgruppe auch ausländerfeindliche Inhalte ausgetauscht, räumte er ein. Er habe das aber nur getan, um diesen zu imponieren. Er sei nicht rechtsradikal.
© AFP

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