Düsseldorf – In dem Wohngebiet zwischen Völklinger Straße, Südring, und Erasmusstraße südlich der Schienenstrecke Düsseldorf-Neuss herrscht ein erheblicher Parkdruck. Um die Verlagerung des Parkdrucks aus einem Quartier in das benachbarte Quartier zu verhindern, sollen im gesamten Wohnbereich zeitgleich drei neue Bewohnerparkgebiete (BS, AC und VS) eingerichtet werden. Zudem wird im Bereich Flingern-Nord das Bewohnerparkgebiet Lindenplatz (LI) eingerichtet, da die Parkplatzsituation auch zwischen Dorotheenstraße, Grafenberger Allee und der Schienenstrecke bis zur Cranachstraße angespannt ist.
Mit der Parkberechtigung für die Anwohner soll diesen die Parkplatzsuche in ihrem Wohngebiet erleichtert und das Parken durch quartiersfremde Personen reduziert werden. Während Besucher den Parkraum ohne Höchstparkdauer nur mit Parkschein nutzen dürfen, können die Anwohnenden mit einem gültigen Bewohnerparkausweis ohne Parkgebühren dagegen uneingeschränkt parken. Kunden und Besucher können dort werktags von 9 bis 20 Uhr unter Verwendung eines Parkscheins mit aktuellen Tarifen (0,60 Euro/12 Minuten) ohne Beschränkung der Höchstparkdauer parken. Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten steht der öffentliche Parkraum weiterhin für jedermann kostenfrei zur Verfügung.
Für Gewerbetreibende, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben, gelten in ganz Nordrhein-Westfalen einheitliche Bedingungen, um Firmenfahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung dort zu parken.
Die behördlich in dem genannten Wohngebiet gemeldeten Personen werden spätestens bis Donnerstag, 15. September über die neuen Parkregelungen per Postwurfsendung informiert. Den Zeitpunkt ab dem Anwohnende den Bewohnerparkausweis elektronisch oder persönlich in einem der Bürgerbüros gebührenpflichtig beantragen können, entnehmen Sie der Postwurfsendung. Die Verwaltungsgebühr beträgt aktuell 25 Euro pro Jahr bei einer Online-Beantragung, im Bürgerbüro sind es 30 Euro pro Jahr.
Ab Mitte September werden in den Straßen der Wohngebiete in Bilk und Flingern die Parkscheinautomaten aufgestellt. Es folgt anschließend noch die Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung. Die vier neuen Bewohnerparkgebiete werden voraussichtlich zum 1. November 2026 in Betrieb gehen. In Düsseldorf sind dann insgesamt 49 Bewohnerparkgebiete eingerichtet. Die Stadtverwaltung überprüft auf Grundlage des durch den Rat der Stadt beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes – Erweiterung des Bewohnerparkens (OVA/049/2020) – systematisch in welchen weiteren Stadtteilen und Quartieren eine Ausdehnung oder Neueinrichtung von Bewohnerparkgebieten vorteilhaft ist.
Die neuen Bewohnerparkgebiete in Bilk
Zum Bewohnerparkgebiet Brunnenstraße (BS) gehören folgende Straßenabschnitte:
• Färberstraße 104–150
• Karolingerstraße 104–124 und 107–137
• Feuerbachstraße 2–18,
• Suitbertusstraße 148–180 sowie 161 und 193–193a
• Himmelgeister Straße 1–25 und 8–24
• Witzelstraße 1a–19 und 4–16
• Fruchtstraße 7–11 und 2–36
• Kopernikusstraße 70–82
• Brunnenstraße
• Brachtstraße
• Esmarchstraße
• Heresbachstraße
• Buysstraße
• Dagobertstraße
• Ludgerusstraße
Das Bewohnerparkgebiet rund um die Aachener Straße (AC) umfasst folgende Straßenabschnitte:
• Aachener Straße 1–131 und 2–124
• Bachstraße 1–19 und 10–20
• Karolingerstraße 1–105 und 2–100
• Suitbertusstraße 1–155 und 2–136
• Kopernikusstraße 1–15 und 6–44
• Martinstraße 37–105 und 34–54 und 74
• Fleher Straße 1–121 und 2–108
• Burghofstraße
• Niederstraße
• Im Dahlacker
• Henriettenstraße
• Binterimstraße
• Planetenstraße
• Merkurstraße
• Neptunstraße
• Robert-Luther-Straße
• Karl-Schurz-Straße
• Kinkelstraße
Zum Bewohnerparkgebiet rund die Volmerswerther Straße (VS) gehören folgende Straßenabschnitte:
• Volmerswerther Straße 20–158 und 23–181
• Martinstraße 37–105 und 34–54 und 74
• Fleher Straße 1–121 und 2–108
• Dianastraße
• Germaniastraße
• Sternwartstraße
• Auf´m Tetelberg
• Bedburger Straße
• Max-Brandts-Straße
Beschlossen wurde dies am 13. Mai 2026 durch den zuständigen Ordnungs- und Verkehrsausschuss unter Beteiligung der Bezirksvertretung 3 (Oberbilk, Unterbilk, Bilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Flehe, Volmerswerth).
Das neue Bewohnerparkgebiet in Flingern Nord
Beschlossen wurde das neue Bewohnerparkgebiet in Flingern-Nord am 13. Mai 2026 durch den zuständigen Ordnungs- und Verkehrsausschuss unter Beteiligung der Bezirksvertretung 2. Zum Bewohnerparkgebiet Lindenplatz (LI) gehören folgende Straßenabschnitte:
• Ackerstraße 180–204 und 201–215
• Cranachplatz
• Lindenstraße 185–267 und 196–252
• Flurstraße
• Lichtstraße
• Fortunastraße
• Hoffeldstraße 1–95 und 4–98
• Degerstraße
• Bruchstraße 1–57 und 2–72
• Schwelmer Straße
• Cranachstraße
• Engerstraße




