Schuleingangsuntersuchungen im Märkischen Kreis

Bei der Schuleingangsuntersuchung ermittelt das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises den aktuellen Entwicklungsstand von Kindern, die zum Schuljahr 2027/28 schulpflichtig werden.

Märkischer Kreis – Jährlich werden im Märkischen Kreis rund 4000 Kinder eingeschult. Aufgerufen sind alle Kinder, die zum Stichtag 30. September 2027 sechs Jahre alt sind. Um ihre Schulfähigkeit zu überprüfen, durchlaufen sie vorher die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes. Auf diese Weise ist es möglich, den Entwicklungsstand der Kinder zu erfassen und mögliche medizinische oder pädagogische Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen.

Die ersten Schuleingangsuntersuchungen starten Ende August und finden möglichst zeitnah zum sechsten Geburtstag des Kindes statt. Vorab erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einladung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes mit weiterführenden Informationen zum Verfahren und einem Fragebogen zur Gesundheit und zur Entwicklung des Kindes. Über einen QR-Code kann der Fragebogen vorab online ausgefüllt. Vorhandene Berichte zu Erkrankungen und Entwicklungsauffälligkeiten des Kindes können hochgeladen werden. Hilfreich wäre es, wenn die Erziehungsberechtigten das Vorsorgeheft, den Impfpass und, sofern diese nicht hochgeladen wurden, Berichte zu Erkrankungen und Entwicklungsauffälligkeiten des Kindes zum Termin mitbringen. Die Einschulungsuntersuchung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten.

Im Vordergrund steht der Vorsorgegedanke mit dem Ziel, Krankheiten oder anhaltende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit frühzeitig festzustellen und die Schulfähigkeit aus körperlich-medizinischer Sicht zu beurteilen. Getestet werden aber auch Konzentrationsfähigkeit, Ausdauervermögen, Lern- und Leistungsbereitschaft sowie die Wahrnehmungsfähigkeit zum Erfassen von Lerninhalten und deren Umsetzung. Für das „schulfähige“ Kind sind ebenso sozial-emotionale Aspekte wie der Loslöseprozess von der Familie, die Gruppenfähigkeit und ein Regelverständnis maßgeblich.

Die Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes werden von den erfahrenen Schulärztinnen und medizinischen Assistentinnen in den Beratungsstellen des Märkischen Kreises durchgeführt. Sie wenden dabei ein standardisiertes Verfahren nach den Vorgaben des Landesamtes für Gesundheits- und Arbeitsschutz NRW (LfGA) an. Die erhobenen Daten werden anonymisiert an das LfGA übermittelt und jährlich statistisch ausgewertet. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie es um die Gesundheit der Heranwachsenden zum einen im Märkischen Kreis, zum anderen im Land NRW bestellt ist und dienen der Gesundheitsberichterstattung. Im Schulgutachten werden die Ergebnisse zusammengefasst und der aufnehmenden Schule und den Erziehungsberechtigten die relevanten Untersuchungsergebnisse mitgeteilt.

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