Karlsruhe: Für Coronakrise gedachte Milliarden nicht für Klimaprojekte verwenden

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Haushaltsmanöver der Bundesregierung gekippt. Das Gericht gab in Karlsruhe einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag statt und erklärte den entsprechenden Nachtrag zum Haushalt 2021 für nichtig.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Haushaltsmanöver der Bundesregierung gekippt. Das Gericht gab am Mittwoch in Karlsruhe einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag statt und erklärte den entsprechenden Nachtrag zum Haushalt 2021 für nichtig. Mit dem Nachtragsgesetz waren 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bewältigung der Coronapandemie gedacht waren, rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds verschoben worden. (Az. 2 BvF 1/22),Aus diesem werden Modernisierungspläne wie etwa energiesparende Gebäudesanierungen finanziert. Die Finanzmittel, die dem Fonds zur Verfügung stehen, verringern sich nun um 60 Milliarden Euro. Falls bereits eingegangene Verpflichtungen deshalb absehbar nicht mehr bedient werden können, „muss dies durch den Haushaltsgesetzgeber anderweitig kompensiert werden“, wie die Gerichtsvizepräsidentin Doris König sagte.
© AFP

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