Münster – Der Verdachtspunkt wird am Mittwoch, 15. April 2026, untersucht. Ob eine Entschärfung noch am selben Tag notwendig ist und damit auch eine Evakuierung in einem Radius von 250 Metern erfolgt, entscheidet sich nach der Freilegung durch den Kampfmittelräumdienst.
Im Falle einer Evakuierung müssten rund 3.900 Menschen ihre Wohnungen, Arbeitsstätten und öffentliche Einrichtungen verlassen. Zudem würden die Hammer Straße, die Hafenstraße sowie die Friedrich-Ebert-Straße für die Zeit der Entschärfung gesperrt. Eine Notbetreuungsstelle würde in diesem Fall in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke am Hafenplatz 1 eingerichtet. Der Kreuzungsbereich Hafenstraße/Von-Steuben-Straße bleibt frei; dort regelt die Polizei den Verkehr.
Zu den betroffenen Einrichtungen gehören das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie das Sozialamt. Beide Ämter haben an diesem Tag bis 12 Uhr geöffnet. Sollten Evakuierungsmaßnahmen am Vormittag erfolgen, müssten sie vorzeitig schließen. Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeitenden bleibt wie gewohnt gewährleistet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dringende persönliche Anliegen auf einen anderen Termin zu den üblichen Sprechzeiten zu legen. Das Jugendinformations- und -bildungszentrum (jib) müsste im Falle einer Evakuierung ebenfalls schließen.
Sollten eine Blindgängerentschärfung sowie in der Folge Straßensperrungen oder weitere Maßnahmen erforderlich sein, informieren Stadt und Feuerwehr Münster über die Medien, auf der Webseite www.muenster.de, über soziale Medien und die Warn-App „NINA“.




