Tempo 30 im Bereich der Israhel-van-Meckenem-Realschule

Im Umfeld der Israhel-van-Meckenem-Realschule (IVM) gilt künftig zum Schutz der Schülerinnen und Schüler eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

Bocholt – Die Regelung tritt in Kürze in Kraft und ist jeweils montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 17 Uhr wirksam. Grundlage hierfür sind neue rechtliche Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung.

Die Stadt Bocholt setzt damit Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf hochfrequentierten Schulwegen um. Konkret umfasst die neue Regelung die Münsterstraße zwischen der Einmündung Roonstraße bis zur Einmündung Blücherstraße. Außerdem gilt die neue Regelung auch für die Straßenbereiche Am Kreuzberg sowie die Blücherstraße im Abschnitt zwischen der Viktoriastraße und der Einmündung auf die Münsterstraße. In diesen Bereichen wird die entsprechende Beschilderung zeitnah angeordnet und installiert, um den Fahrzeugverkehr in den für den Schulbetrieb relevanten Zeiten zu verlangsamen.

Vorausgegangen war eine detaillierte Betrachtung der Verkehrssituation vor Ort.. Die Stadtverwaltung nutzt dabei die Spielräume, die durch die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschaffen wurden. Die Gesetzesänderung erleichtert es den Kommunen, im direkten Umfeld von Schulen sowie auf stark genutzten Schulwegen Tempo 30 anzuordnen, um Unfallrisiken zu minimieren.

„Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler hat auf ihrem täglichen Weg zum Unterricht absolute Priorität“, erklärt Stadtbaurat Dave Welling, „mit der neuen Regelung nutzen wir die rechtlichen Möglichkeiten konsequent aus, um Gefahrenpunkte zu entschärfen.“

xity.de
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