Essen – Die Alfred-Krupp-Schule, als Teil dieser beschlossenen Maßnahmen, soll laut Empfehlung der SEP II aufgrund der Rückkehr zu G9 und einer Zügigkeitserhöhung von drei auf vier Züge erweitert werden. Das Interimsgebäude ist zur Sicherstellung ausreichender Schulkapazitäten ab dem Schuljahr 2026/2027 bis zur Fertigstellung des Erweiterungsneubaus nötig.
Wo wird das Interimsgebäude errichtet?
Die ursprünglich vorgesehene Platzierung des Interimsgebäude auf dem Gelände der Alfred-Krupp-Schule ist aufgrund eines dort verlaufenden Mischwasserkanals der Stadtwerke Essen AG nicht möglich. Als geeigneter Ersatzstandort wurde ein Grundstück an der Kerckhoffstraße identifiziert, das derzeit als öffentliche Grünfläche genutzt wird und fußläufig gut zu erreichen ist. Bestehende Stellplätze, Wege sowie der Baumbestand sollen dabei weitgehend erhalten bleiben. Nach Abschluss des Erweiterungsneubaus wird das Interimsgebäude zurückgebaut und die Grünfläche wiederhergestellt.
Welche Variante des Interimsgebäudes wird umgesetzt?
Aufgrund absehbarer Verzögerungen beim Erweiterungsneubau ist von einer Standzeit des Interimsgebäudes von mindestens drei Jahren auszugehen. Da die gesetzlichen Ausnahmeregelungen für provisorische Gebäude nur bis zu zwei Jahren gelten, wird das Gebäude in einer höherwertigen Energy-Variante mit verbesserter Wärmedämmung und Wärmepumpentechnik errichtet. Dies entspricht auch den Zielsetzungen der städtischen Klimaschutzstrategie. Nach Abwägung von Miet- und Kaufoptionen hat sich die Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen für den Kauf der Containeranlage entschieden. Neben dem Wegfall laufender Mietkosten ermöglicht dies eine spätere Weiterverwendung oder einen Verkauf. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro.
Der Rat der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 11. Februar darüber entscheiden.




