Düsseldorf – Um die Verkehrssicherheit weiter zu gewährleisten und die Bausubstanz zu schützen, begrenzt die Landeshauptstadt die Brücken-Nutzung ab Sonntag, 1. Februar 2026, für Fahrzeuge, die schwerer sind als 3,5 Tonnen.
Die Landeshauptstadt informiert über die Ablastung auf 3,5 Tonnen neben der Beschilderung zusätzlich auch über die städtischen Variotafeln. Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, können ab Sonntag, 1. Februar, folgende Ausweichrouten nutzen:
Von Westen kommende Fahrzeuge haben die Möglichkeit, ab dem Autobahnkreuz Kaarst über das Autobahn-Viereck weiterzufahren. In Düsseldorf kann über die Rheinkniebrücke ausgewichen werden. Für von Osten kommende Fahrzeuge bietet sich alternativ die Umfahrung über die B8 Danziger Straße – Querung A44 beziehungsweise die B1 Kennedydamm/Rheinufertunnel – Querung Rheinkniebrücke an.
Von der notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der Brücke sind auch mehrere Buslinien der Rheinbahn betroffen. Die Rheinbahn hat auf der Internetseite www.rheinbahn.de/fahren/verbindungen/thb alle Änderungen der Linienwege der von der Ablastung betroffenen Buslinien: M2, SB51, 834 und 863 zusammengestellt.
Hintergrund
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hatte bereits in seiner Sitzung am 10. Juli 2025, beschlossen, die in die Jahre gekommene Theodor-Heuss-Brücke durch einen Neubau zu ersetzen. Die im Jahr 1957 errichtete Theodor-Heuss-Brücke überspannt nördlich der Innenstadt den Rhein und verbindet die beiden Stadtteile Golzheim und Heerdt miteinander. Bei der Theodor-Heuss-Brücke handelt es sich um einen Brückenzug, der aus fünf Teilbauwerken besteht. Die Gesamtlänge aller Teilbauwerke beträgt mehr als 1,5 Kilometer. Jedes Teilbauwerk ist für sich einzigartig und weist besondere statisch-konstruktive Merkmale auf.




