Essen – Die Grundlage für die Durchführung im ersten Halbjahr 2026 hat der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung in seiner Sitzung empfohlen. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Stadt Essen voraussichtlich in seiner Sitzung im Februar.
Die folgenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stattfinden:
- 8. März
Innenstadt: 3. Essener Wintertraum - 22. März
Werden: Holländischer Stoff- und Tuchmarkt - 12. April
Rüttenscheid: 6. Retro Classic - 19. April
Altenessen: Frühjahrskirmes/Frühlingsfest
Kettwig: 10. Kettwiger Frühlingsfest
Steele: 25. Gilde der Marktschreier - 10. Mai
Innenstadt: 28. Essen Original
Kettwig: 4. Kettwiger Weinfest - 17. Mai
Steele: 48. Steeler Weinfest - 14. Juni
Rüttenscheid: 12. Rüttenscheider Kunstmeile
Werden: 2. Werden swingt - 5. Juli
Borbeck: 27. Borbecker Weinfest und 12. Borbeck Classic Day
Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW)
Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16. November 2006 in der Fassung, die am 30. März 2018 in Kraft getretenen ist. Sämtliche Terminvorschläge für 2026 müssen dessen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden. Zudem dürfen im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden.




