Würzburg – Gerade an stark frequentierten Standorten sind gut nutzbare Fahrradabstellanlagen ein zentraler Baustein für einen funktionierenden Alltagsradverkehr.
Der Radverkehr in Würzburg gewinnt seit Jahren an Bedeutung. Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad für den täglichen Weg zur Arbeit, zur Schule oder in die Innenstadt. Gleichzeitig ist der öffentliche Raum begrenzt. Um vorhandene Flächen fair, effizient und im Sinne des aktiven Radverkehrs nutzbar zu halten, ist eine regelmäßige Kontrolle und Bewirtschaftung der Fahrradabstellanlagen erforderlich.
In der Praxis zeigt sich, dass zahlreiche Stellplätze über längere Zeit durch nicht genutzte oder fahruntaugliche Fahrräder blockiert werden. Diese dauerhaft abgestellten Räder schränken die Verfügbarkeit für aktiv genutzte Fahrräder erheblich ein.
Um dem entgegenzuwirken, entfernt die Stadt Würzburg künftig regelmäßig nicht genutzte Fahrräder aus städtischen Fahrradabstellanlagen. Grundlage hierfür ist die Benutzungssatzung für Fahrradabstellanlagen, die am 20. Januar 2026 einstimmig vom Würzburger Stadtrat beschlossen wurde und den Umgang mit zurückgelassenen Fahrrädern in Fahrradgaragen und weiteren Abstellanlagen regelt.
Durch die konsequente Entfernung solcher Fahrräder entstehen mehr freie, sichere und gut nutzbare Abstellmöglichkeiten für alle, die täglich mit dem Rad unterwegs sind. Diese Maßnahme dient somit dem aktiv gelebten Radverkehr in Würzburg.
Vorgehensweise
1.Fahrräder, die als ungenutzt oder fahruntauglich eingeschätzt werden, erhalten eine gut sichtbare Markierung (Banderole).
2.Nach Ablauf der auf der Banderole angegebenen Frist werden die Fahrräder entfernt. Soweit erforderlich werden Fahrradschlösser bei der Entfernung geöffnet.
3.Die Fahrräder werden drei Monate gelagert und anschließend verwertet. Über ein Kontaktformular kann die kostenpflichtige Rückgabe des Rads beantragt werden – ein Eigentumsnachweis ist erforderlich.
Hinweis zu Fahrradgaragen
Die Fahrradgaragen an den Standorten Juliuspromenade, Karmelitenstraße, Klostergasse, Kolpingplatz, Sternplatz, Talavera und Turmgasse sind ausdrücklich für die kurz- bis mittelfristige Nutzung vorgesehen. Fahrräder, die dort über einen längeren Zeitraum abgestellt sind, werden ebenfalls mit einer Banderole gekennzeichnet und nach Ablauf der Frist entfernt.




