Düsseldorf – Um die Stromnetze in Nordrhein-Westfalen besser vor äußeren Angriffen zu schützen, will die Landesregierung Fachwissen und sicherheitsrelevante Informationen künftig stärker bündeln. NRW-Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) informierte sich am Freitag, 16. Januar 2026, bei den Stadtwerken Düsseldorf über die aktuelle Lage und bestehende Schutzmaßnahmen.
Im Austausch mit dem Vorstandsvorsitzenden der Stadtwerke Düsseldorf, Julien Mounier, sowie dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ging es insbesondere um notwendige Schritte zur Absicherung der Energieinfrastruktur. Nach Einschätzung der Ministerin soll das Land dabei vor allem eine koordinierende Rolle übernehmen. Diese Aufgabe soll bei der technischen Energieaufsicht des Landes angesiedelt werden, die bei der Bezirksregierung Arnsberg verortet ist.
Ein zentraler Baustein der geplanten Maßnahmen ist die Erstellung eines regelmäßigen Energielagebildes. Dafür sollen Informationen von Sicherheitsbehörden, Netzbetreibern und Energieversorgern zusammengeführt werden. Aus Sicht Neubaur müssten insbesondere die Sicherheitsbehörden besser ausgestattet werden, um eine kontinuierliche und verlässliche Einschätzung der Gefährdungslage vornehmen zu können.
Bereits heute bestehe ein fortlaufender Austausch mit Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern, um die jeweilige Situation regelmäßig zu bewerten und bei Bedarf nachzusteuern, erklärte die Ministerin. Künftig solle zudem eine engere und regelmäßige Abstimmung mit dem Innenministerium erfolgen. Hintergrund ist die Annahme, dass mögliche Krisenszenarien künftig ein größeres Ausmaß annehmen könnten. Düsseldorf verfüge im Ernstfall über den Vorteil einer eigenen Erzeugungsquelle, unter anderem durch ein Gasturbinenkraftwerk.
Auch die Bundesnetzagentur befasst sich mit dem Thema Netzsicherheit. Präsident Klaus Müller kündigte an, derzeit werde geprüft, in welchem Umfang Transparenzpflichten bei der Planung und beim Bau von Stromleitungen notwendig seien. Öffentlich zugängliche Lagepläne könnten potenziellen Angreifern Hinweise liefern und müssten daher kritisch bewertet werden.
Darüber hinaus werde gemeinsam mit Netzbetreibern und Energieversorgern erörtert, welche Vorsorgestandards künftig gelten sollen. Dazu zählen Fragen, wo und in welchem Umfang Ersatzteile sowie Personal vorgehalten werden müssen, um im Krisenfall beschädigte Anlagen schnell reparieren und die Stromversorgung zügig wiederherstellen zu können. Rechtliche Grundlagen für Schutzstandards und Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen sollen künftig im sogenannten KRITIS-Dachgesetz geregelt werden, das noch vom Bundestag verabschiedet werden muss.




