Brandanschlag auf Blitzanhänger im Ennepe-Ruhr-Kreis

Nach einem Brandanschlag auf einen Blitzanhänger macht die Kreisverwaltung Folgendes deutlich: Sachbeschädigungen oder Anschläge auf diese Geräte sind nicht nur strafbar, sondern auch sinnlos.

Ennepe-Ruhr-Kreis – Die Technik ist umfassend gesichert, Daten gehen nicht verloren und die Anlagen sind schnell wieder einsatzbereit. „Die Technik des Anhängers überträgt die aufgenommenen Bilder in Echtzeit auf gesicherte Server der Verwaltung. Der Versuch, Bild- oder Messdaten durch Vandalismus zu zerstören, ist daher zur Erfolglosigkeit verurteilt“, heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus. Wer also glaube, durch Beschädigungen Beweismaterial vernichten zu können, irre.

Grundsätzlich sind die Geräte – der Ennepe-Ruhr-Kreis hat zwei im Einsatz – mehrfach gegen Sabotage und Angriffe geschützt. Sie verfügen unter anderem über mechanische Sicherungen an Türen und Anhängedeichsel, kugelsicheres Glas, Vandalismussensoren sowie eine automatische Feuerlöschanlage, die im Brandfall selbstständig reagiert.

Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Fall von Vandalismus gegen ihr und damit gegen öffentliches Eigentum angezeigt wird. Neben strafrechtlichen Konsequenzen kommen auch zivilrechtliche Forderungen für entstandene Schäden in Betracht. Ziel müsse es sein, die Folgekosten der Anschläge der Allgemeinheit zu ersparen und den Tätern in Rechnung zu stellen.

Details zum Anschlag vom Sonntag gegen 3.30 Uhr am Standort Breckerfelder Straße in Ennepetal – Schadensumfang, Schadenshöhe, Schadenshergang – kann die Kreisverwaltung noch nicht liefern, unklar ist auch noch, wie lange der beschädigte Anhänger ausfallen wird. Zur Reparatur befindet er sich inzwischen aber bereits bei der Herstellerfirma.

xity.de
Nach oben scrollen