Bamberg startet Forschungsprojekt zu Energiegemeinschaften

Wie können alle Menschen Energie teilen und davon profitieren – insbesondere Haushalte mit wenig Geld und Wissen darüber? Mit dieser Frage befasst sich das Forschungsprojekt PIA.

Bamberg – Dabei geht es um das sogenannte „Energy Sharing“, also das Teilen von Energie über den eigenen Netzanschlusspunkt hinweg. Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass man mit seinen Nachbarn Strom teilen und dadurch Kosten sparen und Emissionen reduzieren kann. Dafür muss man selbst keine PV-Anlage auf dem Dach haben, sondern kann als Konsumentin oder Konsument einfach an der Energiegemeinschaft teilnehmen und Geld sparen.

Die Stadt Bamberg beteiligt sich an dem dreijährigen Forschungsprojekt „Professionalisierung. Inklusion. Akzeptanz – digitale Plattform zur Beteiligung an Energiegemeinschaften und Energy-Sharing“ (PIA). Das Projekt untersucht, wie Energiegemeinschaften aus Sicht der Bürgerinnen und Bürgern gestaltet werden können. So wird erreicht, dass möglichst viele Menschen diese neue Möglichkeit nutzen. Ziel des Projekts ist es, mithilfe einer digitalen Plattform bürokratische Hürden bei der Gründung und Verwaltung einer Energiegemeinschaft abzubauen und die damit verbundene Komplexität zu reduzieren. Den Bürgerinnen und Bürgern werden dabei eine Reihe standardisierter Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, die auf ihre individuellen Eigenschaften, Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnitten sind. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf einkommensschwachen Haushalten. Neben anderen Städten (Köln, Herzberg-Elster) sind auch namhafte Forschungs- und Praxispartner (Fraunhofer ISI, Bündnis Bürgerenergie, Es Geht GmbH) mit dabei. PIA wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Beim Auftaktworkshop in Bamberg stellten sich die Projektbeteiligten zunächst lokalen Interessengruppen aus den Bereichen Wohnungs- und Energiewirtschaft, sozialen Trägern und der Stadtverwaltung im Rahmen eines Fachaustausches vor. Anschließend öffneten sich die Türen für interessierte Bürger. Gemeinsam diskutierten sie ausführlich darüber, unter welchen Bedingungen eine Beteiligung an einer Energiegemeinschaft für sie infrage käme.

Konkrete Umsetzung auf Basis des rechtlichen Rahmens

Zwischenfazit: Die konkrete Umsetzung kann erst angegangen werden, wenn der rechtliche Rahmen durch den Gesetzgeber geklärt wurde. Dies ist jüngst im Bundesrat geschehen, welcher, dem Bundestag folgend, mit dem neuen § 42c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien rechtlich möglich gemacht hat.

Im Folgenden soll auf Grundlage der Bedürfnisse interessierter Bürgerinnen und Bürger passende Modelle für Energiegemeinschaften entwickelt werden. Genau dafür ist das Forschungsprojekt da: eine digitale Unterstützung aufzubauen, die die Gründung von Energiegemeinschaften erleichtert – so die Projektleiterin des Fraunhofer ISI.

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