„Ampel“ will Eindringen in Sicherheitsbereich von Flughäfen als Straftat ahnden

Die Bundesregierung will deutsche Flughäfen sicherer machen und das Eindringen in den Sicherheitsbereich künftig als Straftat verfolgen. "Die Strafen für das Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen sind zu niedrig", sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing.

Die Bundesregierung will deutsche Flughäfen sicherer machen und das Eindringen in den Sicherheitsbereich künftig als Straftat verfolgen. „Die Strafen für das Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen sind zu niedrig“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wer vorsätzlich auf das Gelände eines Flughafens vordringt, gefährdet die Sicherheit von Menschen und richtet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden an“.,Das müsse künftig als Straftat verfolgt werden, forderte Wissing. „Hierfür müsste es nach meiner Vorstellung eigentlich eine Freiheitsstrafe geben, mindestens aber eine empfindliche Geldstrafe.“,Gemeinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) habe er die dafür zuständige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgefordert, einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zu machen, erklärte Wissing. Faeser habe geantwortet, dass sie diese Initiative „gerne aufgreift“. Ein entsprechendes Schreiben der Innenministerin, das am 9. November im Verkehrsministerium eingegangen ist, liegt den Funke-Zeitungen vor.,Vorausgegangen waren Aktionen von Klimaaktivisten im Sicherheitsbereich mehrerer deutscher Flughäfen und eine Geiselnahme am Hamburger Flughafen. „Jetzt kommt es darauf an, keine Zeit zu verlieren und das Luftsicherheitsgesetz rasch anzupassen“, sagte Wissing. „Es ist keine Bagatelle, mal eben den Flugbetrieb lahmzulegen. Das kann man nicht mit einer Geldbuße abtun.“ Nach bisheriger Rechtslage werde das lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet.,Buschmann sagte den Funke-Zeitungen: „Das Eindringen und Blockieren von Flughäfen richtet großen Schaden an und ist gefährlich. Es ist deshalb nur konsequent, dass die Bundesregierung nun die Einführung eines entsprechenden Delikts im Luftsicherheitsgesetz prüft. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft.“,Wissing rief zudem die Flughafenbetreiber auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen. „Hundertprozentige Sicherheit gibt es nie – auch nicht an Flughäfen“, sagte er. „Was jetzt in Hamburg passiert ist, muss Anlass für alle Flughafenbetreiber sein, die eigenen Sicherheitskonzepte zu überprüfen und nachzusteuern, wenn es Verbesserungsmöglichkeiten gibt.“ ,
© AFP

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