Düsseldorf – Nicht umgetauschte, alte Führerscheine können dann zu einem Verwarnungsgeld von 10 Euro führen. Hintergrund ist, dass EU-weit bis zum Jahr 2033 nach und nach alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue, fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden müssen. Betroffen sind sowohl Papier- als auch unbefristete Scheckkartenformate.
Um den Umtausch so einfach wie möglich zu gestalten, bietet die Landeshauptstadt den Service jetzt digital an:
– Wer noch einen Papierführerschein besitzt, kann den Antrag online einreichen unter https://service.duesseldorf.de/umtausch-altfuehrerschein/#/
– Besitzerinnen und Besitzer von Führerscheinen im Kartenformat, nutzen folgenden Online-Service https://service.duesseldorf.de/umtausch-eu-kartenfuehrerschein/#/
Der Umtausch kann außerdem nach vorheriger Terminvereinbarung unter termine.duesseldorf.de in der Fahrerlaubnisbehörde oder einem der elf Düsseldorfer Bürgerbüros erledigt werden.
„Mit dem digitalen Service für den Führerschein-Pflichtumtausch erleichtern wir den Zugang für die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, indem wir das Amt ins Wohnzimmer bringen. Der Onlinedienst ist ein wichtiger Meilenstein auf unserem Weg, alle Services der Landeshauptstadt digital zur Verfügung zu stellen“, betont Olaf Wagner, Beigeordneter für die Digitalisierung und den Bürgerservice.
Benötigte Unterlagen:
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• bisheriger Führerschein
• ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
• Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde.
• Bei digitaler Einreichung wird außerdem eine Bilddatei der Unterschrift benötigt
Für den Umtausch ist weder eine erneute Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung nötig. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf dieser Gültigkeit erneuert werden. So soll eine Aktualisierung von Namen und Lichtbild sichergestellt werden.
Wer muss wann den Führerschein umtauschen?
Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, den Führerschein auch schon vor der eigentlichen Frist freiwillig umzutauschen. Maßgeblich für die Frist ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins: Nun müssen nach und nach Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2013 umgetauscht werden. Zuvor waren bis Anfang 2025 Führerscheine dran, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden – und zwar abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers (zuletzt für Geburtsjahrgänge 1971 und später).
Der Umtauschprozess endet am 19. Januar 2033.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grauer und rosa Führerschein), werden nach dem Geburtsjahr umgetauscht: (Geburtsjahr: Umtausch-Frist)
1953 bis 1958: 19. Januar 2022
1959 bis 1964: 19. Januar 2023
1965 bis 1970: 19. Januar 2024
1971 oder später: 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine), werden nach dem Ausstellungsjahr umgetauscht: (Ausstellungsjahr: Umtausch-Frist)
1999 bis 2001: 19. Januar 2026
2002 bis 2004: 19. Januar 2027
2005 bis 2007: 19. Januar 2028
2008: 19. Januar 2029
2009: 19. Januar 2030
2010: 19. Januar 2031
2011: 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033




