NRW ist Deutschlands Nummer eins bei Elektromobilität

Nordrhein-Westfalen fährt vorweg: Mehr als 412.000 rein batteriebetriebene Pkw sind hier zugelassen - mehr als in jedem anderen Bundesland.

Düsseldorf – Jede fünfte Neuzulassung ist hier ein Stromer. Damit liegt Nordrhein-Westfalen klar über dem Bundesdurchschnitt (18,4 Prozent). Auch im Güterverkehr setzen wir Maßstäbe: Mit 5.800 schweren E-Lkw liegen wir aktuell deutlich vor der Nummer zwei Hessen (600). Die Zahl der öffentlichen Ladepunkte hat sich seit Januar 2023 auf jetzt über 33.200 verdoppelt.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Immer mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen setzen auf saubere Mobilität. Das ist ein Gewinn für unsere Wirtschaft, unsere Gesundheit und unser Klima. Weniger Abgase, weniger Lärm in unseren Städten und neue Arbeitsperspektiven in der Mobilitätsbranche. Damit noch mehr Menschen umsteigen, machen wir das Laden einfacher: in Mehrparteienhäusern und am Arbeitsplatz. Denn wer bequem und zuverlässig zuhause oder am Arbeitsplatz laden kann, entscheidet sich schneller für Elektromobilität.“

In diesem Jahr hat Nordrhein-Westfalen bereits mehr als 1.400 Ladepunkte am Arbeitsplatz und 1.800 Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern gefördert.

Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser:

Die Förderung beträgt 40 Prozent, bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 1.500 Euro je Ladepunkt. Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten. Die Förderung beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 10.000 Euro.

Ladeinfrastruktur für Beschäftigte:

Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt.

Schnellladeinfrastruktur für E-LKW:

Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro je Ladepunkt.

Öffentliche Ladeinfrastruktur:

Öffentliche Ladeinfrastruktur wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.

Elektromobilität für ambulante soziale Dienste:

Für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-PKW können ambulante soziale Dienste 5.000 Euro je Fahrzeug erhalten. Ladeinfrastruktur wird mit 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.

Elektromobilität im Bereich Carsharing:

Im stationsbasierten Carsharing eingesetzte Fahrzeuge werden mit 5.000 Euro je Fahrzeug gefördert. Die Förderung für die Ladeinfrastruktur beträgt 40 Prozent, bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 5.000 Euro je Ladepunkt.

Elektromobilität für Kommunen:

Kleinst- und Kleinwagen werden mit 5.000 Euro je Fahrzeug gefördert. Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) können Kommunen eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Fahrzeugkosten bis maximal 8.000 Euro pro Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug erhalten. Die Förderhöhe für schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) beträgt 50 Prozent der Investitionsmehrkosten bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug.

Normalladeinfrastruktur wird mit maximal 1.500 Euro je Ladepunkt bezuschusst. Schnellladepunkte werden mit maximal 150 Euro je Kilowatt Ladeleistung gefördert.

Kredit Elektromobilität:

Im Rahmen von NRW.BANK.Invest Zukunft werden für Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität Darlehen bis 10 Mio. Euro mit einem um 2 Prozent verbilligten Zinssatz und einem Tilgungsnachlass bis zu 20 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen angeboten.

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