Flensburg setzt Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan um

Die Stadt Flensburg setzt zahlreiche im aktuellen Lärmaktionsplan beschlossene Maßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner engagiert um.

Flensburg – Der Lärmaktionsplan, der im Oktober 2024 von der Ratsversammlung verabschiedet wurde, sieht als zentrale Maßnahme die Einführung von Tempo 30 km/h in ausgewählten Straßenabschnitten vor. Die Maßnahme konzentriert sich auf Bereiche, in denen die Lärmbelastung die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen besonders beeinträchtigt.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme verfolgt die Stadt das Ziel, die Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger spürbar zu reduzieren und die Lebensqualität in den betroffenen Wohngebieten nachhaltig zu steigern.
Die neuen Geschwindigkeitsregelungen gelten ab sofort in folgenden Bereichen:

Tempo 30 ganztags

Hafermarkt, Abschnitt Heinrichstr. bis Kanzleistr. Länge: 120m

Schleswiger Straße, Abschnitt Munketoft – Friedrich-Ebert-Str., Länge 130m

Zur Exe, Abschnitt Katharinenstr. – Schützenkuhle, Länge: 180m

Heinrichstraße, Abschnitt Balligstieg – Hafermarkt, Länge 164m

Mühlendamm/Munketoft, Abschnitt Waitzstr. – Hillig-Water-Gang, Länge 128m

Ausweitung der vorhandenen Tempo-30-Anordnungen

Schützenkuhle, ganztags statt nur nachts, Abschnitt Schützenkuhle – Am Pferdewasser, länge 149m

Duburger Straße, Verlängerung Fahrtrichtung nord bis Waldstraße, Abschnitt Knuthstr. – Waldsrr., Länge 106m

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