Düsseldorf – Durch den Entscheid des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) vom 18. Dezember 2024 kann nun die Umstellung von rund 4.000 Gaslaternen auf LED-Technik starten. Die Entscheidung ebnet den Weg für nachhaltige Lösungen, die Tradition und Moderne gleichermaßen berücksichtigen. Ziel ist es, nahezu alle Gaslaternen auf energieeffiziente LED-Technik umzurüsten.
Dies entspricht dem im September 2023 mit breiter Mehrheit gefassten Beschluss des Stadtrates. Damit möchte die Stadt einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz und Kosteneffizienz gehen.
Seit September 2020 stehen die historischen Gaslaternen unter Denkmalschutz. Jede Veränderung, einschließlich der Umrüstung auf Strom, bedarf daher einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Nach Prüfung und Abwägung hatte die Untere Denkmalbehörde den Wechsel der Betriebsart für die ersten 4.017 Lichtpunkte, zwar als Beeinträchtigung für das Denkmal, jedoch als denkmalrechtlich zulässig bewertet, und dies im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland schriftlich dargelegt. Der LVR ist der mitgeteilten Entscheidungsabsicht der Unteren Denkmalbehörde nicht gefolgt.
Allerdings äußerte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Bedenken gegen die Umrüstung. Aus diesem Grund wurde das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) als Oberste Denkmalbehörde angeschrieben, mit der Bitte um Entscheidung.
Die Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb von gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen haben sich in den zurückliegenden Jahren massiv geändert und damit auch der Blick der Stadtgesellschaft auf das historische Erbe der gasbetriebenen Laternen. Die insgesamt etwa 13.800 Laternen machen immer noch etwa 20 Prozent der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen aus. Durch die Umrüstung lassen sich 98 Prozent der Emissions- und Verbrauchswerte jedes Lichtpunktes einsparen und gleichzeitig wird das Aufheizen des Stadtklimas reduziert.
Das Ministerium hat in seiner Entscheidung die öffentlichen Belange Klimaschutz, dem Einsatz erneuerbarer Energien, Versorgungs- und Verkehrssicherheit als überwiegende öffentliche Interessen in der Abwägung zum Belang des Denkmalschutzes eingestuft. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann nun diesen wichtigen Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 auf städtischer Ebene in einem ersten Schritt für rund 4.000 Gaslaternen umsetzen.
Die weiteren gut 9.000 Gaslichtpunkte im Stadtgebiet stehen ebenfalls unter Denkmalschutz. Auch für diese hatte der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in oben genanntem Beschluss (RAT/341/2023) entschieden, dass die zu tätigende Investition nicht mehr in die Betriebsart Gas, sondern in Strombetrieb erfolgen soll. Ein entsprechender Antrag auf Betriebsartwechsel liegt der Unteren Denkmalbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Prüfung vor. Dieser war aber nicht Inhalt der Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde.
Dazu hat das Ministerium den Beteiligten mitgeteilt, dass die denkmalrechtliche Entscheidung über die ersten 4.000 Leuchten nicht auf die rund 9.000 Leuchten übertragbar und eine angemessene Vereinbarung der Belange des Denkmalschutzes mit den öffentlichen Interessen (Versorgungs- und Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, sparsamer Umgang mit Haushaltsmitteln) und den strategisch gesetzlichen Zielen zur Klimaneutralität geboten sei. Dazu ist das Umrüstungskonzept weiterzuentwickeln.
Im linksrheinischen Heerdt und Lörick werden nun die ersten größeren, zusammenhängenden Gebiete mit den neuen historischen Leuchten in der Betriebsart Strom umgebaut werden. Der Beginn der Arbeiten ist für Februar/März 2025 angesetzt. Im Bauprogramm für die Jahre 2025 und 2026 folgen die Stadtteile Benrath, Hassels, Reisholz und Teile von Wersten und Eller, Lierenfeld und dem südlichen Teil von Gerresheim. Auf die Auswahl der Stadtteile hat die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf keinen Einfluss. Wo die Umrüstung am schnellsten erforderlich wird, ist abhängig von der so genannten Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas.
Das gewohnte und vielen Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürgern lieb gewonnene Stadtbild wird durch die äußere Leuchtenform erhalten. Im überwiegenden Teil des Stadtgebietes bleiben die Leuchten zur Wahrung des Stadtbildes mit neuer Betriebsart bestehen. Durch die deutliche Erhöhung der Beleuchtungsstärke bei gleichzeitiger Wahrung der Lichtszene und gezielter Wahl der Farbtemperatur kann auch die Verkehrssicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden, wie von vielen Bürgern gefordert, endlich in den Straßen verbessert werden. Die Musterstrecken in Eller haben vor Ort ganz deutlich für vier Modelle gezeigt, dass der Einsatz der auf Strom umgerüsteten historischen Leuchten sowohl im Detail überzeugt, als auch in der Fläche anwendbar ist.
Fakten
Hier kurz zusammengefasst Fakten zur Optimierung der Laternen von Gas auf Strom:
- Durch die Umrüstung auf LED wird der Energieträger, nicht die Optik der Gasleuchten verändert.
- Die Investitionskosten für die Umrüstung der Gaslaternen auf Strom unter Beibehaltung der äußeren Leuchtenform sind etwa gleich hoch wie die Sanierung der Gaslaternen unter Beibehaltung des Energieträgers Gas.
- Im Falle einer Umrüstung der Gasleuchten auf LED entstehen keine Kosten für die Anwohnerinnen und Anwohner.
- Der Energieverbrauch einer Gasleuchte ist um den Faktor 61 höher als der einer vergleichbaren LED-Stromleuchte.
- Im Vergleich zu strombetriebenen Leuchten sind Gaslaternen wesentlich störanfälliger. Die 21 Prozent Gaslaternen der Düsseldorfer Straßenbeleuchtung waren 2022 für 85 Prozent der Störmeldungen verantwortlich.
- Die LED-Technologie ist mit Blick auf den Naturschutz allen Leuchtmittelalternativen – auch den Gaslampen – deutlich überlegen und besser in der Lage, Insekten und nachaktive Tiere zu schützen.