Hochsauerlandkreis – Der Hochsauerlandkreis erinnert daran, die Jahresplaketten für das Jahr 2025 gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes zu erwerben. Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet bzw. ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares und beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Reiten und Führen eines Pferdes ohne gültiges Kennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Unter den Begriff „Pferd“ fallen im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes NRW alle Tiere der Gattung „equus“. Dazu gehören nicht nur die großen Pferderassen, sondern auch Ponys und Esel. Vor diesem Hintergrund gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Esel und Ponys, die geritten oder geführt werden.
Die Reitkennzeichen werden beim Hochsauerlandkreis von der Unteren Naturschutzbehörde ausgegeben und auf Antrag zugesandt. Möglich ist die Antragstellung für Reitkennzeichen und Reiterplaketten über das Bürger-Online-Portal des Hochsauerlandkreises sowie mittels Antragsformular.
Das Antragsformular ist auf der unter www.hochsauerlandkreis.de abrufbar oder kann telefonisch und per E-Mail angefordert werden.
Gebühren
Für Einzelreiter beträgt die Reitabgabe 25 Euro pro Jahr, für Reiterhöfe 75 Euro. Beim Erstantrag fallen für Tafel und Plakette zusätzlich Kosten in Höhe von 15,30 Euro an, für eine Verlängerung 5,30 Euro. Die Reitabgabe wird zweckgebunden dazu verwendet, Schäden zu beseitigen, die Grundstückseigentümern durch das erlaubte Reiten entstehen.