Essen – Im Rahmen der städtischen Sportmeisterehrung werden Sportler:innen geehrt, die eine hervorragende sportliche Leistung oder ein besonderes Engagement im Bereich des Sports erbracht haben. Die Anmeldefrist für die Ehrung, die im kommenden Jahr erfolgen soll, endet am 24. November.
Gemäß der „Satzung über Auszeichnungen für Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet des Sports“, können für die Sportmeisterehrung 2024 Sportler*innen angemeldet werden, die in 2023
– an den Special Olympics World Games oder Deaflympics teilgenommen haben,
– einen 1., 2. und/oder 3. Platz bei Welt- und/oder Europameisterschaften erreicht haben und/oder
– einen 1. Platz bei Deutschen Meisterschaften erreicht haben und/oder
– den Titel Deutscher Pokalsieger*in, Europapokalsieger*in und/ oder Weltpokalsieger:in gewonnen haben und/oder
– mit dem Silbernen Lorbeerblatt durch den Bundespräsidenten ausgezeichnet worden sind.
Die Meisterschaften und Höchstleistungen müssen vom zuständigen Fachverband als solche anerkannt sein. Der Fachverband muss dem Deutschen Olympischen Sportbund als Spitzen- und nicht als Anschlussverband angehören. Bei Olympischen Spielen sowie Welt- und Europameisterschaften müssen die Sportler:innen vom jeweiligen Fachverband nominiert worden sein. Der Kreis der zu Ehrenden umfasst die Elite- und Leistungsklasse. Analog hierzu werden Angehörige von Junioren-, Jugend-, Jahrgangs- und Schülerklassen ebenfalls geehrt. Die Ehrung von Seniorensportler*innen ist laut Satzung grundsätzlich ausgenommen.
Entsprechende Anmeldeformulare können bei Frau Esther Bergedick per E-Mail an esther.bergedick@protokoll.essen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0201 88-15316 angefordert werden.