Europäischer Gerichtshof beantwortet Fragen aus Deutschland zu Asylanträgen

Der Europäische Gerichtshof entscheidet über Fragen von nordrhein-westfälischen Gerichten zu Asylanträgen.

Im ersten Fall geht es um Anträge auf internationalen Schutz von Menschen, deren Anträge zuvor in anderen EU-Ländern abgelehnt wurden. Auch Deutschland lehnte sie darum als unzulässig ab. Das Verwaltungsgericht Minden will wissen, ob das möglich ist. (Az. C-185/24 u.a.)

Im zweiten Fall geht es um Flüchtlinge, die über Italien einreisten. Italien nimmt fast keine Menschen mehr nach den sogenannten Dublin-Regeln zurück. Deshalb will das Oberverwaltungsgericht Münster wissen, ob dort die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung droht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte im November bereits, dass Alleinstehende nach Italien abgeschoben werden dürfen. Am Donnerstag verhandelt es über die Situation von Alleinerziehenden. Der EuGH will außerdem weitere Fragen zu Flucht- oder Migrationsthemen aus Frankreich und den Niederlanden beantworten.
© AFP

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