Die zuständige Kammer gehe von der „bestehenden Reise- und Verhandlungsfähigkeit“ von Winterkorn ab Februar 2025 aus, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit. Die Hauptverhandlung soll demnach am 4. Februar beginnen. Das Gericht setzte 89 Termine bis Februar 2026 an.
Der Prozess gegen Winterkorn hatte Anfang September begonnen. Wenige Wochen später wurde er aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt, weil ein medizinisches Gutachten zur Frage der Reise- und Verhandlungsfähigkeit des 77-Jährigen ergeben hatte, dass der Angeklagte „mindestens in den nächsten Monaten nicht in der Lage sein“ werde, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Zuvor hatte es einen Unfall Winterkorns im häuslichen Umfeld gegeben.
Dem früheren Volkswagen-Chef werden im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage sowie Marktmanipulation vorgeworfen. Winterkorn war von 2007 bis 2015 VW-Chef und trat im Zuge des Skandals zurück.
Das Unternehmen musste damals nach Ermittlungen von US-Behörden einräumen, in Millionen Dieselfahrzeugen weltweit eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut zu haben. So wurden die Grenzwerte für Stickoxid auf dem Prüfstand eingehalten, nicht aber im realen Betrieb auf der Straße. Die Fahrzeuge hätten nicht zugelassen werden dürfen.
Winterkorn hatte bei dem Prozess im September am zweiten Prozesstag umfassend ausgesagt. Dabei stritt er ab, vor dem öffentlichen Bekanntwerden vom Einsatz der Betrugssoftware gewusst zu haben.
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