Es sprach den 45-Jährigen nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch unter anderem der Bestechlichkeit in 121 Fällen schuldig, davon in 94 Fällen in Tateinheit mit Falschbeurkundung im Amt. Er hatte gegen Bezahlung im Raum Hannover ohne Prüfungen bescheinigt, dass Fahrzeuge die regelmäßig anstehende Hauptuntersuchung bestanden hätten.
Nach Feststellungen des Gerichts sah der geständige Beschuldigte die Autos teils gar nicht, bevor er die Berichte verfasste und TÜV-Prüfplaketten aushändigte. Laut Anklage ereignete sich die Taten zwischen Ende 2022 und Anfang 2024 in Hannover und Garbsen.
Der Mann nahm dadurch auf kriminelle Weise insgesamt 40.000 Euro ein, die von Ermittlern beschlagnahmt wurden. Mit dem Urteil wurde der zwischenzeitlich bestehende Untersuchungshaftbefehl gegen ihn wieder aufgehoben. Das Urteil wurde am Dienstag verkündet.
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