Stadtverwaltung Krefeld über die Feiertage geschlossen

Die Krefelder Stadtverwaltung wird ab 23. Dezember 2024 bis einschließlich Neujahr in weiten Bereichen geschlossen bleiben.

Krefeld – Neben den Feiertagen und am Wochenende sind dieses Mal die Büros auch am Montag, 23. Dezember, am Heiligen Abend, 24. Dezember, Freitag, 27., und Montag, 30. Dezember, sowie an Silvester, 31. Dezember 2024, geschlossen. Das gleiche gilt für die Mediothek und die Volkshochschule, das Kulturbüro, das Niederrheinische Literaturhaus, die Musikschule und das Stadtarchiv. Die Ausländerbehörde im Fachbereich Migration und Integration, der Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen sowie weitere publikumsrelevante Dienststellen der Krefelder Stadtverwaltung werden nur für Notfälle einen Bereitschaftsdienst einrichten. Beim Anruf des Serviceportals der Stadt Krefeld unter der Telefonnummer 0 21 51 / 86 0 wird an den Schließungstagen eine Ansage abgespielt, in der auf die wichtigsten Rufnummern sowie auf einzelne Notdienste hingewiesen wird. Die städtischen Online-Services stehen jederzeit zur Verfügung.

Ausnahmen von der Betriebsferien-Regelung

Nicht betroffen von der Betriebsferien-Regelung sind die Krefelder Museen, die Rheinlandhalle und das Badezentrum Bockum. Abweichend von ihren üblichen Öffnungszeiten haben die Museen am 24. und 25. Dezember wie auch am 31. Dezember geschlossen – das Deutsche Textilmuseum schließt bereits ab 30. Dezember. Das Badezentrum Bockum bleibt am 25. Dezember und am 1. Januar geschlossen. In der Rheinlandhalle gibt es keine Eislaufzeiten am 24., 25., 28., 29. und 31. Dezember.

Natürlich werden auch der Fachbereich Gesundheit und die Feuerwehr im Dienst sein. Die Kfz-Zulassungsstelle bietet am 23., 27. und 30. Dezember keine generellen Termine oder Öffnungszeiten an, jedoch einen Notdienst. Für das Anmelden eines Notfalls oder für eine dringende Vorsprache muss vorab eine Kontaktaufnahme per E-Mail an kfz-zulassung@krefeld.de erfolgen. Für Notfälle ist die Zulassungsstelle an den drei Tagen auch über die Hotline 0 21 51 / 86 0 (Auswahl Ziffer 3) zu erreichen. In jedem Fall muss eine nachvollziehbare Eilbedürftigkeit (Notfall) gegeben sein. Der bloße Wunsch, sein Fahrzeug in diesem Zeitraum anzumelden oder umzumelden stellt keinen Notfall dar. Die Führerscheinstelle bleibt geschlossen. Der Kommunalbetrieb Krefeld bleibt ab dem 23. bis zum 1. Januar geschlossen. Für die Aufgabenerfüllung in den Bereichen Straße, Abwasser, Grün, Sport und Friedhöfe sind Not- und Bereitschaftsdienste eingerichtet.

Erreichbarkeiten der Bürgerbüros und des Standesamtes

Die Bürgerbüros in Krefeld bleiben während der Betriebsferien vom 23. Dezember bis 1. Januar sowie bereits vorab am Donnerstag, 19. Dezember, ab 12.30 Uhr, und am Freitag, 20. Dezember, geschlossen. Der städtische Fachbereich Bürgerservice weist darauf hin, dass nur in dringenden Notfällen vorläufige Reisedokumente beantragt sowie bereits fertig gestellte Ausweise/Reisepässe abgeholt werden können. An den Tagen 20., 23., 27. und 30. Dezember ist ein entsprechender Notdienst jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr zu erreichen in der Bezirksstelle Mitte (EMA-Halle) am Von-der-Leyen-Platz 1. Ein unabweisbarer Notfall liegt vor, wenn für eine Reise dringend ein gültiges Dokument benötigt wird – entsprechende Reiseunterlagen (Flugticket oder Buchungsbestätigung) sind als Nachweis mitzubringen. Ob ein vorläufiges Reisedokument den Einreisevoraussetzungen entspricht, können Betroffene vorab auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de nachlesen. Das Standesamt hat einen Notdienst an den Tagen 23., 27. und 30. Dezember, jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr eingerichtet. Sterbefälle können an diesen Tagen bis 11 Uhr gemeldet werden.

xity.de
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