Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte, sah das Gericht aber von einer Strafe für die Eltern ab. Das ist möglich, wenn die Folgen der Tat, die den Täter trafen, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.
Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat statt als fahrlässige Tötung als versuchten Totschlag bewertet und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die vor knapp zwei Jahren gestorbene Tochter litt seit längerem an Magersucht. Kurz vor ihrem Tod Ende 2022 erkrankte sie außerdem an Corona und einem Magen-Darm-Virus. Als es ihr in ihrer Todesnacht schlechter ging, alarmierten die Eltern den Notarzt, der die Jugendliche aber nicht mehr retten konnte.
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