Krefeld – Darüber berät der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am Dienstag, 26. November. Eine digitale Hundesteuermarke wird zukünftig in Form eines QR-Codes zur Verfügung gestellt. Der QR-Code wird auf dem Hundesteuerbescheid ausgewiesen und enthält die für eine Kontrolle alle wichtigen Informationen. Der Nachweis kann in digitaler Form oder in Papierform verwendet werden. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst können Hundehalter auf diese Weise ohne Aufwand kontrolliert werden, beispielsweise um welche Hunderasse es sich konkret handelt.
Die digitale Umstellung vereinfacht zudem den Prozess der Hundesteuer-Anmeldung sowie die manuelle Bearbeitung der über 14.000 zu versendenden Hundesteuerbescheide. Da der Hundesteuerbescheid als Dauerbescheid erlassen wird, entfallen dann in Zukunft die regelmäßigen Jahreshauptveranlagungen. Diese würde letztmalig 2025 erfolgen, um die digitalen Nachweise mit den neuen Steuerbescheiden zu versenden. Durch das neue Verfahren können so letztlich auch Kosten wie für den Versand vermieden werden.
Glättung der Hundesteuersätze
Außerdem hat der Stadtrat die Glättung der Hundesteuersätze auf volle Euro-Beträge beschlossen, das heißt, diese werden aufgerundet und somit moderat erhöht. Das dient der Vereinfachung im Umgang mit der Steuerart sowohl innerhalb der Verwaltung als auch für die Bürgerschaft. So ergeben sich folgende neue Steuersätze: bei einem Hund 112 Euro (111,32 Euro alt), bei zwei Hunden (je Hund) jetzt 130 Euro (129,47 Euro alt) und bei drei oder mehr Hunde (je Hund) künftig 148 Euro (147,62 Euro alt).
Durch die Aufnahme eines weiteren Steuerbefreiungstatbestandes für Hunde von Personen, die in ihrer Lebenssituation und der Bewältigung ihres alltäglichen Lebens massiv eingeschränkt sind, werden diese Personen durch die Stadt Krefeld zusätzlich unterstützt und finanziell entlastet. Eine solche Steuerbefreiung wird nur auf Antrag für Hunde gewährt, die nachweislich für eine tiergestützte, medizinische Behandlung ausgebildet sind und verwendet werden (Therapiehunde). Die medizinische Notwendigkeit ist zu belegen.