Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in xity.de
1. Ein »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als »Anzeigen« bezeichnet) von Werbenden (nachfolgend insgesamt als »Inserenten « bezeichnet) in xity.de zum Zweck der Verbreitung.
2. Ein »Abschluss« ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Monats seit Auftragserteilung abzuwickeln.
3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Auftragswert dem Verlag zu erstatten.
Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Monats.
4. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Zeiträumen oder an bestimmten Plätzen des Onlinemediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
5. Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige oder Werbung« deutlich kenntlich gemacht.
6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn
a) deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
b) deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder • deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
c) diese Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.
Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend.
7. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlags.
Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Anzeigenunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Anzeigenunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
Vereinbart ist die übliche Beschaffenheit für Anzeigen oder andere Werbemittel für den belegten Zeitraum entsprechend der Auftragsbestätigung. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von Anzeigenunterlagen einhält.
9. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Auftrages ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen einer Woche ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich, ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
c) Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen geltend gemacht werden.
Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Monat ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
10. Die Rechnung ist innerhalb der ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
11. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
12. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg als Screenshot. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
13. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
14. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der angelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
15. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalen Arbeitskampfes, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, deren sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen.
16. Zusätzliche Geschäftsbedingungen:
a) Wird ein Anzeigenauftrag mit festen Insertionsterminen erteilt, so sind die Preise der zum Zeitpunkt der Erteilung jeweils gültigen Preisliste maßgeblich.
b) Preise werden für alle Auftraggeber einheitlich berechnet. Der Verlag behält sich eine jederzeitige Änderung der Preise. Preisänderungen für mit festen Insertionsterminen beauftragte bzw. erst später abgerufene, aber in beiden Fällen noch nicht veröffentlichte Anzeigen sind wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang der Änderungsmitteilung über die Preisänderung in Textform ausgeübt werden muss.
c) Anzeigen, die sich in Bild, Text oder Aufmachung auf xity.de beziehen, kann der Verlag in der Regel nicht aufnehmen.
d) Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor, Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.
e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Xity Online GmbH schriftlich über abgegebene Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit einer in Auftrag gegebenen Anzeige zu informieren. Bei fehlender schriftlicher Information entfällt jegliche Haftung.
f) Der Inserent gestattet dem Verlag seine Anzeigen zeitlich unbegrenzt online (z. B. als PDF-Dokument) auf den Websites des Verlags und für alle Wege (z. B. Website des Verlags und/oder stationäre oder mobile Endgeräte) sowie offline (z. B. als CD-ROM, DVD, Papier- Präsentationen, Nachdrucke) zu vervielfältigen und zu verbreiten.
g) Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Inserenten Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.
17. Datenschutz
1. Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
3. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzbestimmungen.
18. Schlussbestimmungen
1. Xity behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, die ABGs und Nutzungsbedingungen und Leistungen zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Xity für Sie zumutbar sind; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen für Sie im Wesentlichen mit keinerlei Nachteilen verbunden sind, z. B. bei Änderungen von Kontaktinformationen, Aufnahme zusätzlicher Dienste oder Ähnlichem.
2. Im Übrigen wird Xity Sie vor einer Änderung dieser Nutzungsbedingungen über eine der folgenden Arten informieren: Entweder werden Ihnen die geänderten Nutzungsbedingungen vor der Aktivierung neuer Funktionen oder Diensten auf der Homepage zugängig gemacht und Ihre Zustimmung eingeholt oder Xity wird Sie mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten, über die bei Ihrer Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse per E-Mail informieren. Ihre Einwilligung zu Änderungen gilt als erteilt, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Mitteilung nicht widersprochen haben.
3. Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Xity-Dienstes, einschließlich vertraglicher Rechte und Pflichten, der Wirksamkeit des Vertrages und deliktischer Ansprüche ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Gerichtsstand für alle vorgenannten Streitigkeiten ist Düsseldorf. Hat der Vertragspartner von Xity seinen Wohnsitz oder Sitz außerhalb der Europäischen Union, werden alle vorgenannten Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Handelskammer Hamburg unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.