Essen – Gemäß der Erhaltungssatzung wird der Geltungsbereich der Eyhofsiedlung im Norden durch die Eschenstraße, im Osten durch den Bussardweg und die Habichtstraße, im Süden durch die Angerstraße und im Westen durch die Ahornstraße umgrenzt. Innerhalb dieses rund 11,5 Hektar großen Geltungsbereichs soll mit der Satzung die städtebauliche Eigenart der Eyhofsiedlung auf Grund der einzigartigen städtebaulichen Gestalt erhalten bleiben. So sind der Rückbau, die Änderungen, die Nutzungsänderung und die Errichtung baulicher Anlagen, die das äußere Erscheinungsbild der Eyhofsiedlung verändern, genehmigungspflichtig.
Zuvor wurden im Rahmen von Informationsveranstaltungen – zuletzt am 13. Juni – interessierte Bürger*innen eingeladen, zentrale Fragen zu dem vom Planungsbüro STADTGUUT erstellten Gutachten zur Eyhofsiedlung zu diskutieren. Auf der Grundlage des Gutachtens über den Erhaltungswert der Siedlung wurde der Entwurf für die Erhaltungssatzung erarbeitet.
Der Rat der Stadt wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 27. September über die Erhaltungssatzung entscheiden. Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses tritt die Satzung nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen in Kraft.
Zum Hintergrund
Vor rund 100 Jahren wurde der Architekt Josef Rings beauftragt, eine neue Siedlung zu planen. In der Zeit von 1921 bis 1924 entstand dabei die Eyhofsiedlung als eine geschlossene Einheit mit fast 200 Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Um die Eyhofsiedlung mit ihrer städtebaulichen Eigenart für die Zukunft zu erhalten, könnte sie nun durch eine sogenannte Erhaltungssatzung geschützt werden. Die Verwaltung der Stadt Essen wurde im Dezember 2021 damit beauftragt, einen Entwurf einer solchen Erhaltungssatzung auszuarbeiten. Um zu klären, was genau die städtebauliche Eigenart ausmacht und was zukünftig mit einer Satzung geschützt werden könnte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.