Essen – An diesen Tagen gelten besondere gesetzliche Vorschriften. Folgende Aktivitäten sind an Allerheiligen und am Totensonntag zwischen 5:00 und 18:00 Uhr, sowie am Volkstrauertag zwischen 5:00 und 13:00 Uhr nicht gestattet:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
- sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
- Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
- gewerbliche Annahme von Wetten
An allen drei stillen Feiertagen sind außerdem zwischen 5:00 und 18:00 Uhr folgende Veranstaltungen verboten:
- musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
- alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz