Fast 4,8 Millionen ergaunert: Prozess um Betrug bei Arbeiter-Samariter-Bund Bayern

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Betrugsprozess gegen ehemalige Führungskräfte des Arbeiter-Samariter-Bunds in Bayern begonnen.

Sie sollen durch falsche Abrechnungen von Rettungsdienstleistungen fast 4,8 Millionen Euro von den Krankenkassen zu viel kassiert haben. Das Geld soll von ihnen dafür eingesetzt worden sein, um Finanzlöcher in dem finanziell angeschlagenen Landesverband in anderen Aufgabenfeldern zu stopfen.

Angeklagt sind unter anderem der frühere Landesgeschäftsführer des ASB Bayern und dessen Stellvertreter. Der dritte Anklage war Referent des ASB beim Rettungsdienst. Er hatte die Taten angezeigt und das Verfahren ins Rollen gebracht. Die drei Beschuldigten sollen zunächst überhöhte Kostenvereinbarungen mit den Kostenträgern abgeschlossen haben und später überhöhte Abrechnungen erstellt haben, um das Geld auch tatsächlich zu erhalten.

Zu Prozessbeginn äußerten der ehemalige Landesgeschäftsführer und dessen ehemaliger Stellvertreter sich einer Gerichtssprecherin zufolge umfassend in der Sache. Dabei beschrieben sie auch das angeklagte Vorgehen bei den Abrechnungen. Nach Auffassung der Angeklagten sei dies aber rechtlich zulässig. Sie bestritten der Gerichtssprecherin zufolge strafbares Verhalten.

Der dritte Angeklagte wiederum habe geschildert, wie er bereits während seiner Tätigkeit wiederholt die Rechtmäßigkeit der Abrechnungsweise angezweifelt habe und immer wieder auf diese Zweifel hingewiesen habe. Der Mann hatte seine Stelle beim ASB verloren und danach die Taten angezeigt. Er habe dargestellt, wie er bereits vor seiner Entlassung immer wieder die Art der Abrechnung angezweifelt habe.

Neben diesen Betrugsdaten zugunsten des Sozialverbands wirft die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Landesgeschäftsführer außerdem vor, ein Auto aus der Dienstflotte des ASB veruntreut und für seine Frau angemeldet zu haben. Er soll außerdem einen fünfstelligen Betrag auf ein Privatkonto überwiesen und erst mit Bekanntwerden der Ermittlungen an den ASB zurückgezahlt haben.

Der Prozess wurde ursprünglich bis kurz vor Weihnachten terminiert. Womöglich wird das Verfahren aber länger dauern, weil einer der Angeklagten aus gesundheitlichen Gründen eine Verkürzung der Verhandlungstage auf höchstens vier Stunden forderte. Damit könnte sich das Verfahren über den Jahreswechsel hinaus ziehen.
© AFP

xity.de
Nach oben scrollen