Düsseldorf – Die Frist endet am 19. Januar 2025. Nicht umgetauschte alte Führerscheine können dann zu einem Verwarnungsgeld von zehn Euro führen. Hintergrund ist, dass EU-weit nach und nach bis 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden müssen. Betroffen sind sowohl Papier- als auch unbefristete Scheckkartenformate.
Wer noch einen Papierführerschein besitzt, kann den Antrag online einreichen unter https://service.duesseldorf.de/pflichtumtausch-fuer-fuehrerscheine. Besitzerinnen und Besitzer von Führerscheinen im Kartenformat, die im Zeitraum 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, können den Antrag nach vorheriger Terminvereinbarung unter termine.duesseldorf.de in der Fahrerlaubnisbehörde oder einem der elf Düsseldorfer Bürgerbüros stellen.
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde.
- Bei digitaler Einreichung wird außerdem eine Bilddatei der Unterschrift benötigt
Für den Umtausch ist weder eine erneute Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung nötig. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf dieser Gültigkeit erneuert werden. So soll eine Aktualisierung von Namen und Lichtbild sichergestellt werden.
Wer muss wann den Führerschein umtauschen?
Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins: Zunächst waren Führerscheine dran, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden – und zwar abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers. Spätestens bis zum 19. Januar 2025 müssen die Geburtsjahrgänge 1971 oder später ihre Führerscheine umtauschen. Vorher waren etappenweise bereits die Jahrgänge 1953 bis 1958, 1959 bis 1964 und 1965 bis 1970 dran.
Es ist jederzeit möglich, den Führerschein auch schon vor der eigentlichen Frist freiwillig umzutauschen. Der Umtauschprozess endet am 19. Januar 2033. Bis dahin müssen dann Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2013 sowie ganz alte Führerscheine, deren Inhaber vor 1953 geboren wurden, umgetauscht sein.
Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine), werden nach dem Ausstellungsjahr umgetauscht (Ausstellungsjahr/Umtausch-Frist):
- 1999 bis 2001: 19.01.2026
- 2002 bis 2004: 19.01.2027
- 2005 bis 2007: 19.01.2028
- 2008: 19.01.2029
- 2009: 19.01.2030
- 2010: 19.01.2031
- 2011: 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033