Das Landgericht Hamburg sprach den Mann nach Angaben einer Sprecherin am Freitag wegen Totschlags schuldig. Er hatte nach Feststellungen der zuständigen Kammer nach einer Auseinandersetzung plötzlich auf das Opfer eingestochen. Die beiden Männer kannten sich nicht.
Laut Anklage war der 17-Jährige an der Tür der vom Angeklagten bewohnten Wohnung erschienen, um mit einem anderen Mann zu sprechen, der sich dort aufhielt. Als der Beschuldigte dies verweigerte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Daraufhin verließ der 17-Jährige gemeinsam mit anderen Anwesenden das Wohnhaus. Der 24-Jährige soll ihnen laut Anklage gefolgt und ohne Vorwarnung auf einem Vorplatz gezielt auf das Opfer eingestochen haben.
Der 17-Jährige erlitt eine tödliche Bauchverletzung, konnte aber zunächst noch flüchten. Der Angeklagte folgte ihm und stach und trat weiter auf ihn ein, bevor er flüchtete. Er wurde erst einige Tage später gefasst. Das Opfer brach zusammen und starb in einem Krankenhaus an seinen Verletzungen.
Anzeichen für eine möglicherweise eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sah das Gericht nach der Beweisaufnahme nicht. Diesem seien „überfallartige Gewaltausbrüche“ nicht fremd, konstatierte die Kammer nach Angaben der Gerichtssprecherin. Dies zeigten etwa entsprechende Vorstrafen.
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