Der Mann habe jedoch abgestritten, ein Nazi zu sein, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Er habe ausgesagt, dass es sich bei den beiden Tattoos um hinduistische und buddhistische Symbole handle.
Ihm sei bewusst, dass die Zeichnungen mit dem Hakenkreuz verwechselt werden könnten. Vor Gericht habe er sich dazu bereit erklärt, die Tattoos verändern zu lassen, um eine Verwechslung künftig auszuschließen. Das Urteil sei bereits rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte den 50-Jährigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt, weil er im Januar in einem Hallenbad mit den Tattoos gesehen worden war.
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