Krefeld warnt ausdrücklich vor dem Baden im Rhein

Angesichts der aktuell sommerlichen Temperaturen warnt die Stadt Krefeld erneut ausdrücklich vor dem Baden im Rhein.

Krefeld – Trotz der hohen Temperaturen sollte der Fluss nicht zum Abkühlen genutzt werden. Er ist eine Bundeswasserstraße mit erheblichem Schifffahrtsaufkommen und kein ausgewiesenes Badegewässer. Selbst für gute Schwimmer besteht beim Baden im Rhein unter anderem durch die Sogwirkung der Schiffe Lebensgefahr. Das Baden im Rhein oder in anderen Naturgewässern erfolgt auf eigene Gefahr.

Im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Rhein ist das Baden gemäß Verordnung über das Baden in der Bundeswasserstraße Rhein auf der Krefelder Rheinseite zwischen Stromkilometern 763,0 und 766,5 verboten. Dies betrifft den Bereich Bataverstraße/Hentrichstraße bis Rheinuferstraße (ehemals Bayer-Casino). Der Streckenabschnitt liegt im Eigentum der Hafen Krefeld GmbH. Die Verbote sind im Bundeswasserstraßengesetz sowie in der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg RheinKleve geregelt. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen absolutes Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährladestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf auf keinen Fall geschwommen werden. Die Überwachung der Badeverbote erfolgt durch die Dienststellen der Wasserschutzpolizei der Länder.

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