Gericht: Beschränkung für Trommeln bei Demonstration an Hambacher Schloss rechtens

Gericht: Beschränkung für Trommeln bei Demonstration an Hambacher Schloss rechtens

Die Beschränkung der rheinland-pfälzischen Stadt Neustadt an der Weinstraße für maximal 15 Trommeln und Musiker bei einem Aufzug zum Hambacher Schloss im Mai ist rechtens gewesen.

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