Borken – Alle, die am Wahltag verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen möchten, können einen Wahlschein beantragen und die Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben. Bis jetzt sind bereits über 3.300 Anträge auf Briefwahl (Stand 30. Januar 2025) online, per E-Mail oder per Post bei der Stadtverwaltung eingegangen. Da die Wahlscheine Mitte der kommenden Woche vorliegen werden, wird die Stadtverwaltung die Briefwahlunterlagen kurzfristig verschicken.
Zudem öffnet die Stadt Borken am Donnerstag, 6. Februar 2025, das Briefwahlbüro im Rathaus. Im Briefwahlbüro können Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen erhalten und bei Bedarf direkt vor Ort wählen. Dabei sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Lichtbildausweis mitzubringen.
Das Briefwahlbüro ist im Rathausgebäude D – Stadtarchiv in Borken, Im Piepershagen 17, im Veranstaltungsraum zwölf26 zu finden. Der Zugang ist über den Innenhof des Rathauskomplexes (auch zu erreichen über das Gebäude C – Bürgerbüro) möglich. Direkt vor dem Briefwahlbüro befinden sich zwei Behindertenparkplätze.
Das Borkener Briefwahlbüro ist vom 6. bis einschließlich 22. Februar 2025 täglich geöffnet. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Besonderheiten bei den Öffnungszeiten gibt es an den beiden Tagen vor dem Wahltermin: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist das Briefwahlbüro am Freitag, 21. Februar 2025, von 8 bis 15 Uhr und am Samstag, 22. Februar 2025, von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro gibt es auch weiterhin andere Möglichkeiten, seine Briefwahlunterlagen zu beantragen:
Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich.
Bei den genannten Möglichkeiten werden die Briefwahlunterlagen an die angegebene Wohnanschrift versandt. So kann die Stimmabgabe zur Bundestagswahl 2025 zu Hause erfolgen. Anschließend müssen die Unterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag schnellstmöglich per Post oder persönlich bei der Stadt Borken abgegeben werden. Die Stadt Borken bittet darum, die Briefwahlunterlagen am besten persönlich im Rathaus einzuwerfen, da der Zeitraum zum Wählen aufgrund der vorgezogene Bundestagswahl nur knapp zwei Wochen beträgt. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Stadt Borken eingetroffen sein.
Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegen zu nehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Abschließend noch eine Information für den Wahlsonntag: Die Stadt Borken weist bereits jetzt darauf hin, dass die Wahllokale für die Stimmbezirke 10 und 11 in Gemen ab sofort im Pavillon der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Cordulaschule untergebracht sind. Der Zugang kann über den Schulhof oder über den Röwekamp erfolgen. Eine entsprechende Ausschilderung wird eingerichtet.
Zum Hintergrund: Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.